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Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Bergpension Hubertushaus in Oberstaufen-Steibis im
Allgäu |
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Allgemeine Vermittlungs- und
Gastaufnahmebedingungen DEHOGA (Stand 01.01.2006) |
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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mit ihrer Buchung von Ihnen
anerkannt werden, regeln die |
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Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter/Gastgeber der Bergpension
Hubertushaus in Oberstaufen- |
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Steibis im Allgäu. Lesen Sie unsere AGB`s bitte sorgfältig durch. |
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| Wenn das Unerwartete
eintrifft, urplötzlich, unvorhergesehen. WAS DANN? |
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Kann der Gast ein
reserviertes Hotelzimmer absagen, ohne dafür zahlen zu müssen, und bis zu
welchem Zeitpunkt? |
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Das legen in aller Regel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen
Beherbergungsbetriebes fest. Dabei |
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kann aufgrund der unterschiedlichen Handhabung von Fall zu Fall nicht gesagt
werden, was "üblich" ist. Juristisch |
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gesehen ist eine
bestätigte Buchung ein Vertrag aufgrund
einer schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung.
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| Die aus den
Beherbergungsverträgen/Gastaufnahmeverträgen resultierenden Vertragsrechte
und Vertragspflichten |
| sind oft nicht bekannt.
Probleme treten deshalb meistens erst dann auf, wenn der Gast ein
reserviertes Zimmer |
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wieder abbestellen will. |
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Was im internationalen
Tourismus schon seit vielen Jahren üblich ist, vergisst man allzu leicht bei
Reisen im Inland: |
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Ein gebuchter Aufenthalt
stellt nach Buchungsbestätigung durch den
Vermieter/Gastgeber einen Vertrag dar, den |
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beide Seiten erfüllen müssen.
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In Vergessenheit gerät häufig, daß die in allen Bereichen des
Geschäftslebens geltenden Regeln uneingeschränkt |
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auch auf das Gastgewerbe Anwendung finden. Wohl aus diesem Grunde besteht
weit verbreitet die Ansicht, die |
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Reservierung eines Pensions-/Hotelzimmers sei eine Art "unverbindliche
Voranfrage", die zwar den |
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Vermieter/Gastgeber verpflichte, vom Gast aber jederzeit sanktionslos
rückgängig gemacht werden könne. |
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Deshalb ist auch bei der Zimmerreservierung eine rechtliche Regelung
erforderlich. Unterkunftsvermietung/- |
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Reservierung beruhen auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages
(BGB) und sind verbindlich. Zusätzlich |
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sind die in ständiger Rechtsprechung bestätigten Richtwerte des Deutschen
Hotel- und
Gaststättenverbandes
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| (DEHOGA) zu beachten. |
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In den folgenden AGB´s der Bergpension
Hubertushaus erfahren Sie, was bei der Reservierung eines Zimmers in
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der Bergpension Hubertushaus zu beachten
ist. |
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1. Beherbergungsvertrag/Gastaufnahmevertrag |
| Wird ein Zimmer vom Gast
telefonisch, per E-Mail, Internet oder Fax bestellt und die Reservierung von
der Bergpension |
| Hubertushaus bestätigt, so ist ein so genannter
Gastaufnahmevertrag oder auch Beherbergungsvertrag zustande
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| gekommen.
Die Schriftform ist nicht erforderlich, eine telefonische Bestellung reicht
aus. |
| Die
Bestätigung durch die Bergpension Hubertushaus
kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail, Fax oder auf Wunsch
|
| auch auf dem Postweg
erfolgen. Die Schriftform ist nicht erforderlich, eine
telefonische Bestätigung reicht aus.
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| Ebenso die einseitige
schriftliche Reservierungsbestätigung des Beherbergungsbetriebes. |
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| a) Der Gastaufnahme- oder
Beherbergungsvertrag ist ein gemischttypischer Vertrag mit Grundelementen
aus dem |
| Mietrecht und mindestens
eines anderen Vertragstyps, etwa des Kauf- oder Dienstvertrages. Der Vertrag
kommt durch |
| zwei übereinstimmende-
mündliche oder schriftliche - Willenserklärungen, durch Angebot und Annahme
zustande. |
| Dabei ist die Erklärung,
ein Zimmer
reservieren zu wollen, nicht etwa als Aufforderung an den
Vermieter/Gastgeber |
| zu verstehen, von sich
aus ein Angebot abzugeben. Vielmehr ist die Erklärung ihrerseits bereits ein
Angebot |
| auf Abschluss eines
Beherbergungsvertrages. Sobald die Zimmerreservierung vom
Beherbergungsbetrieb |
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angenommen ist, liegt ein
verbindlicher Beherbergungsvertrag vor. Dies gilt selbst für den Fall, daß
die Parteien |
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noch nicht sofort über alle wesentlichen Vertragsbestandteile eine
Vereinbarung getroffen haben. Denn |
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die vertragliche Einigung scheitert nicht daran, dass die Parteien bei
erkennbarem Willen zur vertraglichen |
| Bindung einzelne
Vertragspunkte später
bestimmen oder die Bestimmung dem
Vertragspartner überlassen. |
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| b)
Der Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln,
als jeder andere Vertrag nach dem |
| Bürgerlichen
Gesetzbuch. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen im geschlossenen
Vertrag oder den |
| Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) kann der Beherbergungsvertrag von keiner
Vertragspartei einseitig gelöst, |
| also gekündigt werden.
Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein
Recht auf |
| Stornierung einer
Buchung. Das bestellte und vom Beherbergungsbetrieb bereitgehaltene Zimmer
ist entsprechend § |
| 535 Satz
2 BGB zu bezahlen. Dies
gilt selbst dann, wenn das Zimmer aus der Sicht des Gastes liegenden
Gründen |
| (wie z.B.
vorzeitige Abreise, Termin entfällt, Reise Unterbrechung, Todesfälle und
sonstige unvorhersehbare Dinge) |
| nicht in Anspruch
genommen wird. |
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2. Anzahlung
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| Nach der Zimmerbuchung
erhalten Sie eine Reservierungsbestätigung mit der Höhe der Anzahlung. |
| Kurtaxe, alle Steuern und
Abgaben sowie die Benutzung von Bettwäsche, Benutzung von Handtüchern für
die Zimmer |
| mit DU/WC und die
Endreinigung sind in den Preisen enthalten. |
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3. Vertragspartner
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| Vertragspartner sind die Bergpension Hubertushaus und der Gast. Hat ein Dritter für den
Gast
bestellt, |
| haftet er
der Bergpension Hubertushaus
gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle |
|
Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag/Gastaufnahmevertrag. |
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4. Pflichten der Vertragspartner |
| Der Abschluss des
Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer
des Vertrages |
| zur Erfüllung der
abgeschlossenen gegenseitigen Verpflichtungen: |
| a) Verpflichtung der Bergpension Hubertushaus ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten. |
| b) Verpflichtung des
Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des
Pensionszimmers zu bezahlen. |
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| 5.
Haftung Bergpension Hubertushaus |
| Die Bergpension Hubertushaus haftet,
wenn sie das bestellte Zimmer bei der Anreise nicht zur Verfügung stellen
kann |
| (z.B. Überbuchung, Bauarbeiten
u.ä.). Dann ist die Bergpension Hubertushaus dem Gast gegenüber zum |
|
Schadensersatz verpflichtet. Das
kann
z.B. die Differenz zu einem höheren Zimmerpreis einer Ersatzunterkunft
sein. |
| Der Gast ist nicht
verpflichtet in einer niedrigeren Kategorie zu nächtigen |
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| 6. Haftung
Gäste |
| Der Gast haftet, wenn er
das bestellte Pensionszimmer nicht in Anspruch nimmt (Absage,
Nichtanreise). Er bleibt |
| rechtlich
verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung zu bezahlen, ohne
dass es auf den Grund der |
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Verhinderung ankommt (537 BGB). Es handelt sich dabei nicht um einen
Schadensersatz-, sondern um einen |
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Erfüllungsanspruch, was häufig übersehen
wird. |
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| 7. Recht
zum Rücktritt
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| Ein gesetzliches Recht
zum Rücktritt (Stornierung) gibt es nicht. Auch Krankheit, Todesfälle,
Autopannen, |
| usw. entbinden nicht von
der Verpflichtung, den Übernachtungspreis zu bezahlen. Etwas anderes gilt, |
| - wenn die Parteien durch
Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ein Rücktrittsrecht
vereinbart |
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haben - oder wenn die Leistung der Bergpension Hubertushaus mangelhaft ist
(z.B. unzumutbarer Lärm, Schmutz, |
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Ungeziefer, falsche Versprechungen usw.) und die Bergpension Hubertushaus
eine vom Gast gesetzte angemessene |
| Frist zur
Beseitigung des Mangels ungenutzt verstreichen lässt. Der Gast hat dann ein
Kündigungsrecht (§543 BGB), |
| - wenn
die Stornierung von der Bergpension Hubertushaus angenommen wird. |
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| 8. Anderweitige Vermietung |
| Wir als Gastgeber werden
bemüht sein, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig
zu |
| vergeben, um Ausfälle zu
vermeiden. Bei anderweitiger Vergabe des gebuchten Zimmers hat der
verhinderte Gast nur |
| evtl.
Differenzen aus dem Vertragsverhältnis zu zahlen. Eine grundsätzliche
Verpflichtung für die Bergpension |
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Hubertushaus bei fehlender Inanspruchnahme des
Zimmers einen
Ersatzmieter zu suchen, besteht jedoch nicht. |
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| 9. Abzug
ersparter Aufwendungen |
| Bei einer Stornorechnung
gegenüber dem Gast müssen die tatsächlichen Einsparungen des Betriebes |
| abgezogen werden. Die
Einsparungen sind je nach Betrieb verschieden, betragen aber erfahrungsgemäß |
| - bei der Übernachtung in
einer Ferienwohnung 10%, |
| - bei der Übernachtung
mit Frühstück 20%, |
| - bei
Halbpensionsvereinbarungen 30%, |
| - bei
Vollpensionsvereinbarungen 40% des vereinbarten Preises. |
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10.Stornierung durch den Gast |
| Nimmt der Gast - aus
welchem Grunde auch immer - das bestellte Pensionszimmer nicht in Anspruch, ist
er rechtlich |
| verpflichtet,
den Preis für das bestellte und von der Bergpension Hubertushaus
bereitgehaltene Pensionszimmer zu |
| bezahlen. Es handelt sich
dabei nicht um einen Schadensersatz-, sondern um einen Erfüllungsanspruch -
was häufig |
| übersehen wird. Nicht angefallene Betriebskosten - etwa für Bewirtung oder
zur Verfügungstellung von Bettwäsche |
| - können Anspruch
mindernd angerechnet werden. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen
richtet sich |
| nach den konkreten
Umständen des Einzelfalls. Das gilt auch, wenn die Ursache für die Absage
ein schicksalhaftes |
| Ereignis ist, das der
Gast nicht vermeiden konnte, so z.B. Krankheit, ein Unfall, Todesfälle,
Autopannen |
| oder sonstige gravierende
Ereignisse, auch im engsten Familienkreis. Damit Sie vor solchen jederzeit
möglichen |
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Risiken geschützt sind, empfehlen
wir Ihnen, eine
Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. |
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| 11.Unsere
Stornobedingungen |
| 3 bis 2 Monate vor
Reiseantritt: keine Kosten |
| 2 bis 1 Monat vor
Reiseantritt: 70 % des Übernachtungspreises mit Frühstück |
| 1 Monat bis 1 Woche vor
Reiseantritt: 80% des Übernachtungspreises mit Frühstück |
| 1 Woche vor Reiseantritt:
90% des Übernachtungspreises mit Frühstück |
| Bei Nichtanreisen: 100%
des Übernachtungspreises mit Halbpension |
| Bei vorzeitiger Abreise
berechnen wir 80% des Preises bis zum gebuchten Abreisetag |
| Wir empfehlen den
Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung |
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12.Stornierung durch die
Bergpension Hubertushaus |
| Werden
die von der
Bergpension Hubertushaus
an den Kunden versandten Reservierungsunterlagen nicht
innerhalb |
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der auf den
Reservierungsunterlagen angegebenen Frist bestätigt, so kommt kein
Beherbergungsvertrag zustande. |
| Daher
kann die
Bergpension Hubertushaus
ohne Mitteilung an den Kunden die
Kapazitäten wieder vermieten. |
| Weiterhin
kann die
Bergpension Hubertushaus vom Vertrag zurück treten wenn: |
| • Höhere
Gewalt oder von uns
nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. |
| • Zimmer unter
irreführenden oder falschen Angaben gebucht werden. |
| • Der reibungslose Ablauf
des Geschäftsbetriebes durch die Reservierung beeinträchtigt wird. |
| • Unzumutbare Schäden vom
Kunden verursacht werden. |
| • Das
Ansehen der
Bergpension Hubertushaus in der Öffentlichkeit durch Verschulden
des Gastes leidet oder
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gefährdet werden kann. |
| • Die Sicherheit vor Ort
beeinträchtigt wird. |
| • Unvorhersehbare
Umstände den Geschäftsbetrieb, das Ansehen der Pension in der
Öffentlichkeit, |
| die
Sicherheit gefährden |
| • Eine nicht schriftlich
vereinbarte Nutzungsänderung vorliegt |
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13. Haftung Bergpension Hubertushaus
und Gast |
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Für mutwillige Zerstörungen haftet der Gast in vollem Umfang. Der Gast
verpflichtet sich, das Anwesen mit der nötigen |
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Sorgfalt zu behandeln. Die Bergpension Hubertushaus haftet weder für Personenschäden noch für das Eigentum
der |
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Gäste. Das Begleichen der Rechnung ist spätestens bei Abreise in bar oder
mit EC-Karte fällig. Die
Bergpension |
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Hubertushaus
übernimmt für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum des Gastes,
z.B. Bargeld, Wertsachen, |
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usw. nur
dann Haftung, wenn durch Mitarbeiter der
Bergpension Hubertushaus
ein Schaden entstanden ist. Im Übrigen |
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haftet die Bergpension Hubertushaus
entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. |
| Es obliegt
dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl,
Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. |
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Soweit dem
Gast ein Stellplatz auf dem hauseigenen Parkplatz –
auch gegen Entgelt – zur Verfügung |
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gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht auch keine
Überwachungspflicht |
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unsererseits.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von den auf dem Vertragsgrundstück
abgestellten |
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Kraftfahrzeugen übernimmt die
Bergpension Hubertushaus keine
Haftung. |
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Verursacht der Gast oder die von ihm mitgebrachten
Kinder oder Tiere einen Schaden auf dem
Vertragsgrundstück |
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der
Bergpension Hubertushaus oder wird der
Bergpension Hubertushaus
anderweitig Schaden durch den |
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Gast, Kinder oder Tiere zugefügt, haftet dieser für die
Beseitigung des Schadens bzw.
kommt für die Kosten der |
| Schadensbeseitigung in vollem
Umfang uneingeschränkt auf. Der Gast ist verpflichtet, von ihm |
|
verursachte Schäden der Geschäftsleitung umgehend
mitzuteilen. |
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| Bei Verlust
oder Beschädigung des Schlüssels durch den Gast behält sich die
Bergpension Hubertushaus |
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vor, einen Betrag in Höhe von 70,00 Euro zu
berechnen. |
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Die Bergpension Hubertushaus haftet
gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die |
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Leistungserbringung infolge höherer Gewalt
unmöglich wird. Die Bergpension Hubertushaus
bemüht sich in |
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diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung
gleichwertiger Leistungen.
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14. Aufhebung des
Beherbergungsvertrag/Gastaufnahmevertrag |
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Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere
Unruhen) unmittelbar oder konkret |
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erheblich gefährdet oder beeinträchtigt, so steht der
Bergpension Hubertushaus
der Rücktritt vom Vertrag zu. In einem |
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solchen Fallwerden die von Ihnen evtl. schon geleisteten Zahlungen in voller Höhe
zurückerstattet. |
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15. Allgemeine Verpflichtungen
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Alle Gäste sind angehalten, sich nach
der in der Bergpension Hubertushaus geltenden Hausordnung zu
richten. |
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Das Übertreten der Hausordnung kann
einen Verweis aus der Bergpension Hubertushaus
nach sich ziehen, ohne |
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dass die Mietsumme ganz oder teilweise erstattet
wird |
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16. Druckfehler |
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Druckfehler verpflichten uns nicht. |
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17.Erhöhte Kosten/Zusätzliche Kosten/Beschädigungen |
| a) Fallen
neben den von der Bergpension Hubertushaus
angebotenen und erbrachten Standardleistungen zusätzliche |
| Kosten an welche durch den Gast
verursacht werden (z.B. erhöhte Reinigungsleistung durch extreme
Verschmutzung, |
| unangemessene
Verschwendung von Material wie etwa Handtücher, Toilettenpapier usw.), so
werden diese dem Gast |
| in Rechnung gestellt. Die
Berechnungsgrundlage für diese Leistungen/Materialien bilden sowohl
Preislisten der |
| Zulieferer (wie etwa
Bettwäsche/Handtücher) als auch er Vergleich zur herkömmlich erbrachten
Leistung (Bsp.: Wird |
| für die Endreinigung
eines Zimmers die reguläre Zeit erheblich überschritten, so wird der
Mehraufwand anhand von |
| Stunden und ggf. auch der
erhöhte Bedarf von Reinigungsmitteln in voller Höhe in Rechnung gestellt. Im
Falle von |
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zusätzlicher extremer Verschmutzung wie etwa Fäkalien etc. behalten wir uns
vor eine Reinigungsfirma |
| zu beauftragen und dies
in voller Höhe in Rechnung zu stellen. |
| b) Das Zimmer ist
bei Abreise in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Der Gast hat Sorge zu
tragen, dass sämtliche |
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Gegenstände, das Zimmer selbst und alle von der
Bergpension Hubertushaus zur
Verfügung gestellten Produkte in |
|
einwandfreiem Zustand überlassen werden. Dies gilt insbesondere für
Einrichtungsgegenstände (Möbel, Spiegel, etc.), |
| das
Zimmer selbst (Böden, Wände, Fliesen, Lampen etc.) als auch alle benutzten
Gegenstände welche dem |
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Verantwortungsbereich der Bergpension Hubertushaus
unterstehen (Liegen, Schirme etc.). Sämtliche von der |
| Bergpension Hubertushaus
zur Verfügung gestellten Sachen (z.B. Elektrogeräte, Hand- und Badetücher
etc.) |
| fallen ebenso unter diese
Klausel. Beispiel: Wird ein Handtuch zum Haarefärben verwendet und ist dies
nach der |
| Reinigung nicht mehr zu
benutzen, so wird
der Preis für angemessenen Ersatz in Rechnung gestellt. |
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| 18.
Bezahlung und Pfandrecht |
| Die Bergpension Hubertushaus hat einen
Anspruch auf Barzahlung oder EC-Karte aller Leistungen vor Abreise und |
| dementsprechend ein
gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. (Daraus
ergibt |
| sich auch der
Erfüllungsort zumindest für den angereisten Gast.) |
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| 19.
Schlussbestimmungen |
| 1.
Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der
Bergpension Hubertushaus. |
| 2. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den
Beherbergungsvertrag |
| und die Beherbergung in
der Bergpension Hubertushaus
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch |
| die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. |
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Link zu DEHOGA Beherbergungsvertrag |
|
Link zu DEHOGA Storno- oder Rücktrittsrecht |
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